Projekt Studierbarkeit: Entstehung und Projektdesigin

Die im Verbund organisierten Universitäten Bremen, Greifswald, Hamburg, Kiel, Lübeck, Oldenburg und Rostock  haben die gestufte Studienstruktur in relativ kurzer Zeit eingeführt und eine Vielzahl neuer Studienprogramme eingerichtet. ‚Studierbarkeit‘ und ‚Qualitätssicherung/Qualitäts-entwicklung‘ wurden der Einführung und der Durchführung der neuen Studiengänge zumindest auf konzeptioneller Ebene leitmotivisch vorangestellt. Ihre Weiterentwicklung und Verbesserung stellen in der aktuellen Situation eine wichtige Herausforderung dar.
Unter Studierbarkeit wird im Projektzusammenhang die Möglichkeit für durchschnittlich begabte Studierende verstanden, mit vertretbarem Zeitaufwand das Studium in der Regelstudienzeit erfolgreich unter Erreichung der festgelegten Studienziele absolvieren zu können. Die Sicherstellung und Verbesserung der Studierbarkeit stellt also eine wesentliche Grundlage für ein erfolgreich funktionierendes Studium an Hochschulen dar. Dabei geht es im Projekt nicht um die Entwicklung einheitlicher Standards. Stattdessen steht die Entwicklung von Prüffragen an die Universitäten bezüglich bestimmter, für Studierbarkeit als relevant erkannter Kriterien und ihre Umsetzung in einem Qualitätsmanagement in Studium und Lehre im Vordergrund. Es geht zunächst nicht um die Qualität der Inhalte in den Ausbildungsangeboten, sondern um die Qualität der Prozesse (Umsetzung der gesetzlichen Rahmungen, Verordnungen, zentralen Beschlüsse der Hochschule, Verantwortlichkeiten, usw.), durch die die Ausbildung gesteuert wird. Die Frage nach einem systematischen Qualitätsmanagement in Studium und Lehre und nach der Qualität der Studienprogramme wird zu einem immer wichtigeren Thema. Bereits in den Verfahren der Programmakkreditierung sind Fragen nach der Wirkung des Qualitätsmanagements auf die Studienprogramme in den Prüfprozess integriert. In der Systemakkreditierung rückt dieser Aspekt in den Mittelpunkt: Die Universitäten müssen nachweisen, ob und inwieweit sie über ein ‚eingebettetes Verfahren der Qualitätssicherung in Studium und Lehre‘ verfügen, mit dem den Anforderungen der Akkreditierung entsprochen werden kann (vgl. Akkreditierungsrat 2008: Kriterien für die Systemakkreditierung). Unabhängig von der Weiterentwicklung der Verfahren der Programm- oder Systemakkreditierung bleibt dieser Aspekt zentral für die Entwicklung von Qualitätsmanagementsystemen.

Ziele des Projektes

  • Gewinnung von vertieften Erkenntnissen zur Frage der Studierbarkeit von Studienprogrammen nach Analyse und Bewertung der Umsetzung bzw. Handhabung mehrerer ausgewählter Kriterien.
  • Interne Überprüfung der vorhandenen Instrumente und Prozesse zur Sicherstellung von Studierbarkeit von Studienprogrammen gemäß (selbst-)ausgewählter Kriterien. Identifizierung von Ursachen für Probleme in diesem Bereich und Entwicklung von Verbesserungsmöglichkeiten im Qualitätsmanagementsystem, die praxisrelevant mittel- und langfristig umgesetzt werden können.
  • Identifizierung von Best-Practice-Lösungen zu den einzelnen Kriterien und Prüfung ihrer Übertragbarkeit auf andere Studienprogramme der Universität bzw. auf andere Universitäten.
  • Bezüglich der Qualitätssicherungsmaßnahmen und ihrer institutionellen Verankerung (Qualitätsmanagement) Entwicklung eines gemeinsamen Verfahrens in der Struktur des Nordverbundes, das eine Überprüfung und Weiter-Entwicklung des jeweiligen Qualitätsmanagements für Lehre und Studium der beteiligten Universitäten leistet.
  • Externe Evaluation der Qualitätsmanagementsysteme im Bereich Studium und Lehre bezogen auf die Studierbarkeit (formale Prozesse) an den Universitäten des Nordverbunds sowie des o.g. gemeinsamen Verfahrens zur Überprüfung/Weiter-Entwicklung des jeweiligen Qualitätsmanagements auf Basis der Anforderungen einer Systemakkreditierung.

Projektdesign

Studierbarkeit kann nach formalen wie nach inhaltlichen Gesichtspunkten untersucht werden. Der Akkreditierungsrat benennt z.B. mit Blick auf die Systemakkreditierung verschiedene formale und inhaltliche Aspekte und Kriterien der Studierbarkeit. Ein hinreichendes Qualitätsniveau in Bezug auf diese Kriterien gewährleistet aus Sicht des Akkreditierungsrates die Studierbarkeit. Der Verbund Norddeutscher Universitäten hat diese diskutiert und Kriterien festgelegt, die sich an der Studienrealität orientieren.

Der Nordverbund geht im Projektzusammenhang davon aus, dass die sachgerechte Berücksichtigung der folgenden Kriterien zu einer verbesserten Studierbarkeit der Studienprogramme führt: (siehe Grafik)

Die beteiligten Universitäten bzw. Fächer erhalten Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge zum Stand der Studierbarkeit in ihren Studienprogrammen auf der Basis der von ihnen ausgewählten Kriterien. Die Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge sollten die Frage der Studierbarkeit in der gesamten Institution positiv beeinflussen und konkrete Interventionsprojekte ermöglichen. Darüber hinaus können Hinweise zu Funktionsweise und Optimierungsmöglichkeiten ihres Qualitätsmanagements von Studium und Lehre abgeleitet werden, sie sich auf die Ebene der Studierbarkeit von Studienprogrammen und die jeweils ausgewählten Kriterien konzentrieren, sowie die Wirksamkeit der dafür eingesetzten Qualitätssicherungsinstrumente bzw. -prozesse betreffen. Die Empfehlungen bieten Ansätze zur Verbesserung der Qualitätsmanagementsysteme in den einzelnen Universitäten. Zugleich kann festgestellt werden, inwiefern notwendige Voraussetzungen und Strukturen für die Systemakkreditierung / institutionelle Auditierung o.ä. gelagerte Verfahren  gegeben sind.

Ansprechpartnerin

Antje Mayer

Leiterin des abgeschlossenen Projektes

Universität Rostock
Stabsstelle für Hochschul- und Qualitätsentwicklung HQE
Ulmenstrasse 69, Haus 3
18057 Rostock

Tel.: +49 381 498 1240
antje.mayer(at)uni-rostock.de